Ab dem Winter 2023/2024 gibt es sowohl im Fall einer Sofortkontingentierung (auf Tagesbasis) wie auch einer Kontingentierung (auf Monatsbasis) eine Lösung für Grossverbraucher, die mehrere Standorte in verschiedenen Verteilnetzen haben. Auch die Weitergabe von Kontingenten (Handel mit Kontingenten) bei der Kontingentierung wird ab Winter 2023/2024 möglich sein. Beide werden durch eine zentrale Koordinationsstelle überwacht. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) wird beauftragt, diese Koordinationsstelle zu bilden.
Weiter wird bei den Netzabschaltungen eine zusätzliche Variante eingeführt mit einem Zeitfenster, während welchem alle Teilnetzgebiete der Schweiz gleichzeitig mit Strom versorgt werden, damit der Zahlungsverkehr auch bei Netzabschaltungen gewährleistet werden kann.
Zudem werden für die Telekommunikationsbranche und die Abwasserreinigungsanlagen Branchenlösungen zur Reduktion des Stromverbrauchs ausgearbeitet.