Strommangellage

Strommangellage

Das Thema «Nationale Strommangellage» wird in Medien, Politik und Fachkreisen vielseitig diskutiert. Erfahren Sie auf dieser Seite wichtige Informationen zum Thema Strommangellage.

Die aktuelle Lagebeurteilung der Versorgung wir durch das Bundesamt für Landesversorgung laufend geprüft. 

Das Bundesamt für Energie BFE zeigt im «Energiedashboard Schweiz» wie es um die aktuelle Versorgungslage mit Strom und Gas steht.

Für eine Strommangellage wurden vier Bereitschaftsgrade definiert. Aktuell befinden wir uns im BG 1. Was das heisst und wie die weiteren Bereitschaftsgrade aussehen, erfahren Sie in der Grafik unten.

Welche Anpassungen wurden seit März 2023 vorgenommen?

Ab dem Winter 2023/2024 gibt es sowohl im Fall einer Sofortkontingentierung (auf Tagesbasis) wie auch einer Kontingentierung (auf Monatsbasis) eine Lösung für Grossverbraucher, die mehrere Standorte in verschiedenen Verteilnetzen haben. Auch die Weitergabe von Kontingenten (Handel mit Kontingenten) bei der Kontingentierung wird ab Winter 2023/2024 möglich sein. Beide werden durch eine zentrale Koordinationsstelle überwacht. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) wird beauftragt, diese Koordinationsstelle zu bilden.

Weiter wird bei den Netzabschaltungen eine zusätzliche Variante eingeführt mit einem Zeitfenster, während welchem alle Teilnetzgebiete der Schweiz gleichzeitig mit Strom versorgt werden, damit der Zahlungsverkehr auch bei Netzabschaltungen gewährleistet werden kann.

Zudem werden für die Telekommunikationsbranche und die Abwasserreinigungsanlagen Branchenlösungen zur Reduktion des Stromverbrauchs ausgearbeitet.

Was ist eine Strommangellage? Wie unterscheidet sie sich von einem Stromausfall?

Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot. Wenn diese Situation eintritt, wird auf Anweisung der wirtschaftlichen Landesverordnung (WL) OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) aktiviert.

Was ist OSTRAL?

Da der Bund bei der Umsetzung der vorbereiteten Bewirtschaftungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung (WS) auf dem Gebiet der Elektrizität auf die Kompetenzen der Privatwirtschaft angewiesen ist, hat er die Vollzugsaufgabe dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE übertragen. Dieser hat dazu die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen OSTRAL gegründet.

Was ist die wirtschaftliche Landesverordnung (WL)?

Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) stellt die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicher, die für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft und Gesellschaft unentbehrlich sind. Im Falle einer schweren Mangellage, der die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag, greift sie mit gezielten Massnahmen in das Marktgeschehen ein, um entstandene Angebotslücken zu schliessen.

Wer ist oberster Krisenmanager in einer Strommangellage?

Der Bundesrat.

Wie wird die Bevölkerung über eine Strommangellage und Bewirtschaftungsmassnahmen informiert?

Der Bund informiert die Öffentlichkeit mittels Medienkonferenzen über die kritische Versorgungssituation. Zudem werden weitere Informationen auf der Webseite aufgeschaltet und mittels verschiedener Kanäle verbreitet (z.B. AlertSwiss, Twitter, ...). Werden Bewirtschaftungsmassnahmen vom Bundesrat verordnet, informiert er die Öffentlichkeit über die entsprechenden Entscheide (analog Corona-Pandemie)

Wie kann sich die Bevölkerung vorbereiten?

Hilfestellung leistet der Stromratgeber unter www.strom-ratgeber.ch

Wie können sich Unternehmen auf eine Energiemangellage vorbereiten?

Im Hinblick auf eine mögliche Strom- oder Gasmangellage ist ein überlegtes BCM (Business Continuity Management) und das Thema Notstromversorgung äusserst wichtig. Hier finden Sie mehr Informationen zu diesen und anderen Vorbereitungsmassnahmen: Wirtschaft (admin.ch)

Sie sparen in Ihrem KMU, Ihrem Fachbetrieb oder Unternehmen durch mehr Energieeffizienz Kosten und Energie. Weitere Informationen finden Sie auf Energie sparen in Ihrem Unternehmen – das können Sie tun (nicht-verschwenden.ch).

Was heisst Kontingentierung – bin ich als Privatperson betroffen?

Mit einer Stromkontingentierung soll Elektrizität seitens der Grossverbraucher soweit eingespart werden, dass Angebot und Nachfrage wieder im Gleichgewicht sind. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollten mit allen Möglichkeiten vermieden werden. Allfällige Massnahmen würde nicht die EW Sirnach, sondern der Bundesrat anordnen.

Was wird zuerst abgeschaltet und wer bestimmt dies?

Die Reihenfolge der Ausschaltungen bestimmt nicht die EW Sirnach, sondern die zuständige wirtschaftliche Landesversorgung des Bundes (OSTRAL).

Was kann ich tun, damit es nicht zu einer Mangellage kommt?

Jeder effiziente und sparsame Umgang mit Strom kann dazu beitragen, eine Mangellage zu verhindern bzw. abzuschwächen. Das gilt für Privatpersonen wie auch Unternehmen. 

Kann mir die EW Sirnach den Strom abschalten?

Nicht die EW Sirnach, sondern der Bundesrat entscheidet über allfällige Kontingente und Verbrauchseinschränkungen. Netzabschaltungen werden als allerletztes Mittel verordnet und sollten unter allen Umständen vermieden werden.